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Ambulante Hilfe Durch eine schnelle, ambulante Behandlung in einer Krisensituation kann vielfach eine Hospitalisation verhindert werden. Patienten können so im Umfeld ihrer Familien und Freunde bleiben. Zudem ist eine ambulante Behandlung wesentlich kostengünstiger als eine Hospitalisation.
Behandlung mit freier Arztwahl Für eine ambulante ärztliche Behandlung brauchen Sie kein Überweisungszeugnis von einem Arzt, sofern Ihre Versicherung die freie Arztwahl zulässt.
Behandlung mit eingeschränkter Arztwahl Sollten Sie eine prämienbegünstigte Versicherung mit eingeschränkter Arztwahl (Hausarztmodell) abgeschlossen haben, wird ein Überweisungszeugnis benötigt. Die Behandlungskosten (Abrechnung nach Tarmed) werden von der Krankenkasse wie bei einem anderen Arztbesuch übernommen.
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