Regelung / Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Evaluation eines Forschungsprojektes

Für die Evaluation eines Projektes ist die Einreichung der folgenden Unterlagen notwendig:

  • Exposé der Forschungsarbeit mit Forschungsziel und Forschungsmethodik
  • Literaturliste von mindestens 10 Arbeiten, die als Referenz für die geplante Arbeit dienen können.
  • Curriculum Vitæ
  • Liste der bisherigen Publikationen
  • Nachweis einer Vernetzung mit einer religionspsychologischen Arbeitsgruppe wie z.B. der ISPR (International Society for the Psychology of Religion) oder der APS (Akademie für Psychotherapie und Seelsorge).

Bearbeitung der Gesuche

Die Gesuche werden im Halbjahresrhythmus bearbeitet. Der Entscheid wird an einer der halbjährlichen Stiftungsratssitzungen gefällt.

Höhe der Forschungsbeiträge

Die Beiträge übersteigen den Betrag von CHF 2'000 nicht. Sie werden primär an die Kosten der Veröffentlichung ausgerichtet, d.h. in einem Stadium, wo Forschungsfortschritt und Publikationsreife absehbar sind.

Verbindliche Verpflichtungen

Aus der finanziellen Unterstützung resultieren der Autorin resp. dem Autor folgende verbindliche Verpflichtungen:

  1. Die abgeschlossene Arbeit wird der Stiftung für Religionspsychologie und Religionspsychopathologie (SRP) für eine Veröffentlichung auf der Homepage des Forschungsinstituts für Spiritualität und Gesundheit (FISG) im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
  2. Wird das Werk als Buch veröffentlicht, wird eine Zusammenfassung der Arbeit auf der Homepage des FISG publiziert.
  3. Die Arbeit wird an einer Jahrestagung „Empirische Forschung in Psychotherapie und Seelsorge“ in einem Kurzreferat vorgestellt (für weitere Infos siehe www.akademie-ps.de)

Adresse zur Einreichung von Gesuchen

Stiftung für Religionspsychologie und Religionspsychopathologie
Dr. med. René Hefti
Weissensteinstrasse 30
CH - 4900 Langenthal

info@klinik-sgm.ch