Ambulante Angebote

Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, sich bei uns ambulant behandeln zu lassen, sei es für eine Psychotherapie, Ergotherapie (Fachgebiet Psychiatrie) oder Physiotherapie.

Ambulatorien

Durch eine rasche ambulante Behandlung in einer Krisensituation kann vielfach ein stationärer Aufenthalt verhindert werden. Die Patientinnen und Patienten können so in ihrem sozialen Umfeld bleiben. Zudem ist eine ambulante Behandlung wesentlich kostengünstiger als ein stationärer Aufenthalt.

Behandlung mit freier Arztwahl

Falls die Patientin resp. der Patient den amtlichen Wohnsitz im Kanton Bern hat und die Versicherungsdeckung eine freie Arztwahl zulässt, wird für die ambulante ärztliche Behandlung kein Überweisungszeugnis von einem Arzt benötigt.

Behandlung mit eingeschränkter Arztwahl

Sollte eine prämienvergünstigte Versicherung mit eingeschränkter Arztwahl abgeschlossen worden sein (z.B. Hausarztmodell), dann benötigen wir ein Überweisungszeugnis eines Arztes, z.B. des zuständigen Hausarztes. Dasselbe gilt, wenn die Patientin resp. der Patient den amtlichen Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern hat. Die Behandlungskosten (Abrechnung nach Tarmed) werden von der Krankenversicherung wie bei einem anderen Arztbesuch übernommen.

Es ist in jedem Fall ratsam, vor Behandlungsbeginn abzuklären, ob die zuständige Krankenkasse die Kosten übernimmt.